Teilnahmebedingungen

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme (Affiliate Marketing) von Vodafone NRW GmbH


Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher des Affiliate-Netzwerkes gelten die im Folgenden Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme von Vodafone NRW GmbH (AGB Affiliate). Mit seiner Teilnahme an dem Partnerprogramm von Vodafone NRW GmbH akzeptiert der Publisher diese Affiliate AGBs.

1. Zulassungsbeschränkungen

Zugelassen zum Partnerprogramm von Vodafone NRW GmbH sind nur Partner- Webseiten, die keine der folgenden Ausschlussgründe aufweisen:

  • Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung).
  • Website mit Inhalten, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen.
  • Websites, die "under construction" oder nicht erreichbar sind bzw. überdurchschnittlich lange Ladezeiten aufweisen.
  • Websites, die eine Website oder Seiten innerhalb von Websites so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website von Vodafone NRW GmbH besteht (Einbindung via i-frame).
  • Websites mit Klick-Aufforderung oder Klick-Zwang. Automatisierte und irreführende Weiterleitungen zur Webseite von Vodafone NRW GmbH sind nicht erlaubt.
  • Websites, die auf Ihrer Seite Onlinelotterien mit und ohne Geldeinsatz betreiben (z.B. Casinos, Online-Spiele, etc.).
  • Der Einsatz des Postview Trackings bzw. das Buchen von Postview Kampagnen auf anderen Seiten ist nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Erlaubnis durch Vodafone NRW GmbH gestattet.
  • Websites, die nicht über vollständiges Impressum verfügen, deren Inhalte nicht in deutscher Sprache abgefasst sind oder nicht über eine ansprechende Webseitengestaltung verfügen.

Vodafone NRW GmbH behält sich vor, die Seiten vor Vertragsschluss mit dem Publisher, aber auch jederzeit während der Vertragsbeziehung die o.g. Kriterien zu überprüfen und den Vertragsschluss abzulehnen bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Website des Publishers nicht den o.g. Kriterien entspricht.


2. SEA (Suchmaschinen-Advertising)

In Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten (z. B. Google, Yahoo) ist die Buchung von Anzeigen mit Keywords, die auf der Marke Vodafone NRW GmbH beruhen untersagt. Es dürfen weder die Marke Vodafone NRW GmbH noch verwandte oder fehlerhafte Schreibweisen oder Begriffe, die auf die Marke Vodafone NRW GmbH zurückzuführen sind, wie bspw. 'United Media' oder 'Unitity Media', als Keyword verwendet werden. Des Weiteren ist eine direkte Verlinkung auf die Website von Vodafone NRW GmbH nicht gestattet. Auch die Verwendung der Marke Vodafone NRW GmbH sowie die fehlerhafte Schreibweise im Anzeigentext oder in der Display-URL ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung wird mit Stornierung der generierten Provisionen und sofortigem Ausschluss aus dem Partnerprogramm von Vodafone NRW GmbH geahndet. Daneben behält sich der Programmbetreiber rechtliche Schritte vor.


3. Werben für Vodafone NRW GmbH

3.1 Nutzung der Werbemittel
Sämtliche im Rahmen des Affiliate-Programms eingesetzte Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur für den Einsatz im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Änderungen an Texten oder Bildern oder gar eigene Werbeaussagen sind nicht zulässig. Manipulationen an den Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führen zum Ausschluss des Partners aus dem Partnerprogramm. Daneben behält sich der Programmbetreiber rechtliche Schritte vor.
Die zur Auswahl stehenden Vodafone NRW GmbH Werbemittel dürfen nicht kopiert, sondern nur in Form des angegebenen Codes auf der eigenen Website eingebunden werden. Es darf kein eigener Tracking-Link hinterlegt werden. Die Werbemittel sind zudem nur für die Nutzung auf den Online-Portalen zugelassen, die durch das Affiliate Management von Vodafone NRW GmbH bestätigt wurden. Offline-Maßnahmen mit den zur Verfügung gestellten Werbemitteln sind nicht erlaubt.
Offline-Aktionen und/oder Maßnahmen, die über das klassische Affiliate Marketing hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Vodafone NRW GmbH.


3.2 Produktinformationen
Zur Bewerbung der Vodafone NRW GmbH Produkte stehen dem Partner sowohl Produktdaten zur Verfügung, die über das Netzwerk bereitgestellt werden, als auch eine schriftliche Zusammenfassung aller Produktdetails des Produktprogramms von Vodafone NRW GmbH. Diese Zusammenfassung enthält ebenfalls Textvorlagen, die zur Verwendung der Bewerbung der Produkte von Vodafone NRW GmbH genutzt werden können.


3.3 E-Mail-Marketing
Sofern der Partner E-Mail-Werbung einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:
Der Partner darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei Vodafone NRW GmbH. Bei dem Versand von Newslettern und/oder E-Mail Werbung ist zudem die ausdrückliche Zustimmung von Vodafone NRW GmbH einzuholen.
Hierzu kann dem Publisher ein Newsletter-Template zur Verfügung gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen vor dem Versand von Newslettern gegeben sein:

  • Newsletter (sowohl das Template als auch eigens erstellte Newsletter) dürfen nur nach schriftlicher Freigabe des Affiliate Managements von Vodafone NRW GmbH versendet werden. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten (Spam-Mails) ist untersagt.
  • Vor der Versendung von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger durch ein Double-Opt-In-Verfahren einzuholen und auf Anforderung Vodafone NRW GmbH schriftlich nachzuweisen.
  • Die Versendung von E-Mails mit Werbung für das Partnerprogramm von Vodafone NRW GmbH ist dem Publisher nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (insbes. § 7 Abs. 1 – 3 UWG) und der aktuellen Rechtsprechung (z.B. Urteil des BGH vom 11.3. 2004, Az. I ZR81/01) gestattet.

4. Endkundenangebote von Vodafone NRW GmbH
Über die Gutscheintools der Netzwerke und unsere Produktbroschüre werden je nach Verfügbarkeit Informationen über spezielle Endkundenangebote zur Verfügung gestellt, die auf eigenen Portalen kommuniziert werden können. Die angegebenen Angebotsbeschreibungen können wie dargestellt verwendet werden. In jedem Fall müssen die Aktionsdetails korrekt und vollständig und inkl. der notwendigen Einschränkungen aus rechtlichen Gründen angegeben werden.


5.Testbestellungen
Bitte führen Sie keine Testbestellungen auf der Webseite von Vodafone NRW GmbH durch. Sollten Sie Fragen bzgl. des Trackings haben, können Sie uns gerne ansprechen.


6.Beendigung der Partnerschaft
Die Kooperation im Rahmen des Partnerprogramms von Vodafone NRW GmbH kann jederzeit von beiden Seiten durch Stornierung der Partnerschaft im Netzwerk ohne Angabe von Gründen beendet werden.


7. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Partnerprogrammbetreiber behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Partnerprogrammbetreiber wird die Partner zwei Wochen vor der Änderung der Teilnahmebedingungen per Newsletter über das Netzwerk darauf hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner ist sodann berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen.
Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Bei Verstößen von zugelassenen Publishern gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen entfällt der Provisionsanspruch auf bereits vermittelte Bestellungen. Zudem behalten wir uns den sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm von Vodafone NRW GmbH und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Vodafone NRW GmbH.

Für Rückfragen steht Ihnen das Affiliate Management von Vodafone NRW GmbH zur Verfügung.
Viel Erfolg beim Partnerprogramm von Vodafone NRW GmbH. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Stand: 19.10.2015